KOMPLEMENTÄRMEDIZIN: EU-Gesetzgebung gefährdet Therapie mit Ayurvedischen Arzneipflanzen
Ein EU-Gesetz über traditionelle pflanzliche Arzneimittel, das 2004 verabschiedet wurde und nach siebenjähriger Übergangszeit im April 2011 in Kraft tritt, kann für viele Patienten zu einem Verlust ihrer gewohnten naturheilkundlichen Therapie führen. Das ayurvedische Medizinsystem, eine Behandlungsmethode, die ausschließlich auf natürlichen Inhaltsstoffen basiert, ist dabei besonders gefährdet. Obwohl die EU-Direktive (2001/83/EC) darauf abzielte, Erleichterungen zu schaffen, werden in der Praxis mit der Direktive die Standards für die Produktregistrierung innerhalb der EU so erschwert, dass die Registrierungen für viele kleine Unternehmen ökonomisch nicht mehr tragbar sind. Bisher wurde kein einziges ayurvedisches Arzneimittel unter den Bedingungen der sogenannten „vereinfachten Registrierung“ (veröffentlicht in Direktive 2004/24) offiziell anerkannt.
Quelle / Info: http://www.euroayurveda.com

