FRIEDE DER ASCHE

FRIEDE DER ASCHE

Über die Freiheit der Bestattung in der Schweiz

In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass die Toten auf dem Friedhof bestattet werden müssen. In der Schweiz dagegen darf jeder von seinen verstorbenen Angehörigen nach individuellen Bedürfnissen Abschied nehmen. Immer mehr Deutsche schicken deshalb die Asche ihrer Verstorbenen in die Schweiz. Bestattungsunternehmer ist dort eine neue Berufsperspektive.

Schon längst bedienen große schweizerische und holländische Bestattungsunternehmen viele Kunden aus Deutschland, denn in Deutschland gilt „Friedhofszwang“. Man kann hier nicht einfach den Leichnam eines Angehörigen oder Freundes im eigenen Garten begraben oder die Urne mit der Asche bei sich im Wohnzimmer aufbewahren, geschweige denn, sie in einen See oder Fluss streuen. Niemand kommt hierzulande an der Bestattungszunft mit ihren stolzen Preisen vorbei.

Da locken Angebote aus der Schweiz. Zum Beispiel kann für einen Preis ab 320 Euro die Asche auf einer Wiese verstreut werden. Ist die Urne erst einmal dort, gilt natürlich das schweizerische Bestattungsrecht. Auch kann dort die Asche offiziell den deutschen Angehörigen ausgehändigt werden. So kommt es, dass viele Deutsche sich entschließen, die Asche der/des Verstorbenen nach Deutschland zurück zu bringen, um sie beispielsweise heimlich im eigenen Garten beizusetzen oder ehrenvoll daheim in der Wohnung aufzubewahren. Durch diesen kleinen Umweg über die liberale Schweiz können auch die deutschen Hinterbliebenen den letzten Willen ihrer geliebten Verstorbenen mit ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen in Übereinstimmung bringen – so, wie das in fast allen Ländern Europas problemlos möglich ist.

„Der Tod ist nicht das Ende des Lebens. Leben ist ewig. Sein ist zeitlos.“ (Kevi Werner Frehner)

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