Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 29. September einem 16-jährigen Gymnasiasten das Recht zugesprochen, an seiner Schule einmal täglich außerhalb des Unterrichts zu beten. Zur ungestörten Namaz-Ausführung muss die Schule einen Raum zur Verfügung stellen. Da dem Berliner Senat gleichlautende Forderungen an anderen Schulen nicht bekannt sind, sei nach Einschätzung des Gerichts ein Ansturm auf Gebetsräume nicht zu erwarten, ebenso unrealistisch sei die von der Schulverwaltung geäußerte Befürchtung, die Duldung des Betens nach muslimischem Ritus könnte den Schulalltag stören. Solange der Unterricht nicht beeinträchtigt werde, könne niemand von einem strenggläubigen Schüler verlangen, auf das Mittagsgebet zu verzichten, stellten die Richter fest.