Die karmische Grundschuld, die einen Mensch überhaupt erst ins Leben bringt, kann doch als eine Art individuelle Erbschuld angesehen werden – nur dass diese Erbsünde von ihm selbst verursacht wur- de und nicht als Kollektiv-Schuld durch Adam und Eva über die Menschen kam.
ZUR ERINNERUNG: Die paulinische Lehre von der Erbsünde besagt (vgl. „Jesus lehrte die Wiedergeburt “, VISIONEN, März 2010 ): Jeder Mensch ist als „Erbe“ der ersten Sünder bereits von Geburt an mit einer Grundschuld belastet. Da der Mensch nach Paulus grundsätzlich sündig bleibt, solange er „im Fleische weilt“, kann sie nicht durch eigenes Bemühen getilgt werden, sondern nur durch das teilnehmende Mitleiden an Jesu stellvertretendem Erlösertod.
Die Lehre von der Erbsünde wurzelt tatsächlich im karmischen Gesetz. Das Prinzip des gerechten Ausgleichs – ob wir es nun Karma oder anders nennen – findet seine unmissverständliche Formulierung in dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ (2 Mose 21,24). Es wird auch an etlichen weiteren Stellen formuliert (wie z. B. Ps 7,13-17 und 62,13; Jesus Sirach 28,1 und 26; Sprüche 27,27). So heißt es zum Beispiel im Buch der Sprüche 11,27: „...strebt einer Böses an, kommt’s über ihn selbst.“ Nun wurde zwar nach christlicher Lehrmeinung das so genannte „Alte Testament“ von Jesu „Neuem Testament“ „überwunden“. Er selbst beruft sich jedoch fortlaufend auf die Schriften der Väter! Und dort steht auch zu lesen: „Alles, was Gott tut, das ist für immer. Dem gibt es nichts hinzuzufügen, und davon ist nichts wegzunehmen“ (Prediger 3,14). Das gilt auch für das karmische Gesetz.
„Wer Böses tut, auf den rollt es zu, und er weiß nicht, woher es kommt.“
(Jesus Sirach 27,27)
Es kann also weder außer Kraft gesetzt noch sonst wie verändert werden.
Nein. Das Judentum kennt keine Erbsünde. Die paulinische Theologie leitet es zum Beispiel aus Textstellen ab, aus denen angeblich hervorgeht, Gott räche die Sünden der Väter an den Kindern, „bis ins dritte und vierte Glied“ (vgl. 2 Mose 20,5 bzw. 5 Mose 5,9-10 und Jesus Sirach 7,3). Doch wie könnte ein gerechter Gott so etwas tun? Sippenhaft ist ein Verhalten menschlicher Ungerechtigkeit, das mit einem gerechten Gott keinesfalls in Einklang zu bringen ist. Es widerspricht sogar dem allgemeinen Rechts-Empfinden des Menschen. Wie soll es dann mit dem Bild eines gerechten Gottes vereinbar sein?
Der spirituelle Bibel-Code drückt geistige Sachverhalte gleichnishaft aus – auf der zwangsläufig unzureichenden sprachlichen Ebene des materiellen Denkens. Mit Gottes Vergeltung der väterlichen Sünden bis in die dritte oder vierte Generation ist gemeint, dass der Mensch mehrmals wiedergeboren werden muss, um die Rückwirkungen seiner Handlungen aus der Vergangenheit zu erfahren, und zwar nur seiner eigenen Taten in einer diesen Taten angemessenen körperlichen Gestalt. Im Buch Jonas ist deshalb sogar von der Wiedergeburt in Tierform die Rede, und nach dem jüdischen Talmud schuf Gott nur eine begrenzte Zahl von Seelen, die immer wiederkommen, also aufs Neue geboren werden. Auch der Koran kennt keine Sünden-„Sippenhaft“: Er macht an einer Stelle deutlich, dass jeder Mensch nur die Rückwirkungen seiner eigenen Handlungen zu erleiden hat und nicht für die Verfehlungen seiner Vorfahren „haftbar“ ist: „Niemand trägt die Last eines anderen“ (Sure 32,7).
Ja, durchaus, etwa bei Johannes 9,2, wo es um einen blind Geborenen geht: „Seine Jünger fragten ihn (Jesus): ‚Meister, wer hat gesündigt, dieser oder seine Eltern, dass er blind geboren wurde?’“ Wenn die Tatsache, dass jemand schon blind geboren wurde, als mögliche Folge seines eigenen sündhaften Verhaltens betrachtet wird, kann diese Sünde nur in einem früheren Leben des Betroffenen geschehen sein. Das zeigt: Die Vorstellung, eine alte Schuld würde erst in einer späteren Inkarnation gesühnt, ist zur Zeit Jesu noch sehr lebendig. Genau darum wird sie auch von Jesus als bekannt vorausgesetzt und nicht so eingehend erklärt wie andere spirituelle Gesetze, die im Laufe der Zeit in seinem kulturellen Umfeld in Vergessenheit geraten waren.