Das Reparieren von Dingen stellt eine Ressource dar, die bislang leider keinen hohen Stellenwert genießt. Das soll sich laut EU-Parlament ändern. Was ist dran am „Recht auf Reparatur“?
Wir tun uns offensichtlich schwer mit dem Konzept der Kreislaufwirtschaft. Diese wird auf der Webseite des Europäischen Parlaments recht einleuchtend definiert als „ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich geteilt, geleast, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden.“ Doch die Realität sieht hinsichtlich des angestrebten erhöhten „Lebenszyklus der Produkte“ anders aus. Wenn man billige und minderwertige Gebrauchsgegenstände kauft, ist es meist günstiger, sich neue anzuschaffen, als die alten reparieren zu lassen.
Martina Pahr